AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der


Bright Horizon UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der


Bright Horizon UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der


Bright Horizon UG (haftungsbeschränkt)

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Bright Horizon UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen.

  2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


II. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Vertrags ist die im jeweiligen Angebot oder Projektauftrag konkretisierte Beratungsleistung.

  2. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, keine Werkleistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

  3. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder Projekterfolg wird nicht geschuldet.

  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Mitarbeiter oder Subunternehmer zu bedienen.


III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

  2. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass interne Abstimmungen und Entscheidungen rechtzeitig erfolgen.


IV. Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.

  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Stundenbasis.

  3. Maßgeblich ist ein 8-Stunden-Arbeitstag, sofern eine Abrechnung nach Tagessätzen erfolgt.

  4. Reisezeiten werden, sofern nicht anders vereinbart, mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet.

  5. Zusätzlich zur Vergütung werden notwendige Auslagen (z. B. Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten) gegen Nachweis berechnet.

  6. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


V. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.


VI. Terminabsagen und Stornierung

  1. Vereinbarte Termine können vom Auftraggeber schriftlich storniert werden.

  2. Bei Absage durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare:

    • weniger als 12 Werktage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Tagessatzes

    • weniger als 3 Werktage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Tagessatzes


  3. Nachweislich höhere Schäden bleiben vorbehalten.

  4. Kulante Einzelfallregelungen bleiben möglich und setzen diese Regelung außer Kraft.


VII. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.

  2. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.


IX. Nutzungsrechte

  1. Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Analysen, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.

  2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung.

  3. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.


X. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


XI. Datenschutz

  1. Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO.

  2. Sofern erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.


XII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist München, sofern gesetzlich zulässig.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).


I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Bright Horizon UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen.

  2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


II. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Vertrags ist die im jeweiligen Angebot oder Projektauftrag konkretisierte Beratungsleistung.

  2. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, keine Werkleistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

  3. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder Projekterfolg wird nicht geschuldet.

  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Mitarbeiter oder Subunternehmer zu bedienen.


III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

  2. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass interne Abstimmungen und Entscheidungen rechtzeitig erfolgen.


IV. Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.

  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Stundenbasis.

  3. Maßgeblich ist ein 8-Stunden-Arbeitstag, sofern eine Abrechnung nach Tagessätzen erfolgt.

  4. Reisezeiten werden, sofern nicht anders vereinbart, mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet.

  5. Zusätzlich zur Vergütung werden notwendige Auslagen (z. B. Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten) gegen Nachweis berechnet.

  6. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


V. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.


VI. Terminabsagen und Stornierung

  1. Vereinbarte Termine können vom Auftraggeber schriftlich storniert werden.

  2. Bei Absage durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare:

    • weniger als 12 Werktage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Tagessatzes

    • weniger als 3 Werktage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Tagessatzes


  3. Nachweislich höhere Schäden bleiben vorbehalten.

  4. Kulante Einzelfallregelungen bleiben möglich und setzen diese Regelung außer Kraft.


VII. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.

  2. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.


IX. Nutzungsrechte

  1. Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Analysen, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.

  2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung.

  3. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.


X. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


XI. Datenschutz

  1. Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO.

  2. Sofern erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.


XII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist München, sofern gesetzlich zulässig.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).


I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Bright Horizon UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen.

  2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


II. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Vertrags ist die im jeweiligen Angebot oder Projektauftrag konkretisierte Beratungsleistung.

  2. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, keine Werkleistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

  3. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder Projekterfolg wird nicht geschuldet.

  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Mitarbeiter oder Subunternehmer zu bedienen.


III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

  2. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass interne Abstimmungen und Entscheidungen rechtzeitig erfolgen.


IV. Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.

  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Stundenbasis.

  3. Maßgeblich ist ein 8-Stunden-Arbeitstag, sofern eine Abrechnung nach Tagessätzen erfolgt.

  4. Reisezeiten werden, sofern nicht anders vereinbart, mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet.

  5. Zusätzlich zur Vergütung werden notwendige Auslagen (z. B. Reise-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten) gegen Nachweis berechnet.

  6. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


V. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.


VI. Terminabsagen und Stornierung

  1. Vereinbarte Termine können vom Auftraggeber schriftlich storniert werden.

  2. Bei Absage durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare:

    • weniger als 12 Werktage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Tagessatzes

    • weniger als 3 Werktage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Tagessatzes


  3. Nachweislich höhere Schäden bleiben vorbehalten.

  4. Kulante Einzelfallregelungen bleiben möglich und setzen diese Regelung außer Kraft.


VII. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.

  2. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.


IX. Nutzungsrechte

  1. Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Analysen, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.

  2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung.

  3. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.


X. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


XI. Datenschutz

  1. Die Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO.

  2. Sofern erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.


XII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist München, sofern gesetzlich zulässig.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).


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