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Generationenwechsel: Der Bestand entscheidet sich beim Erben
Steuerlich erfasste Vermögensübergänge erreichen Höchstwerte. Wie Gesellschaften die nächste Generation vor dem Erbfall kennenlernen und an sich binden.
Innovation & Wachstum
9 min Lesezeit
Kernaussage
Beim Vermögensübergang entscheidet sich, ob verwaltetes Vermögen im Bestand bleibt. Gesellschaften, die die nächste Generation vor dem Erbfall kennen und betreuen, verteidigen Bestand und Unternehmenswert zugleich.

Die wichtigsten Erkenntnisse
Steuerlich erfasste Vermögensübergänge auf Höchstwert
Die Bindung an den Berater endet oft mit dem Erbfall
Schenkungen verlagern den Übergang nach vorn
Das Vermögen bleibt, der Mandant wechselt
Vermögensverwalter und Kapitalverwaltungsgesellschaften planen ihr Wachstum in Zuflüssen und Performance, aber die größte Bewegung im Bestand kommt von woanders: Vermögen wechselt die Generation, und mit dem Vermögen steht jedes Mal die Mandatsbeziehung zur Entscheidung. Mit jedem Übergang entscheidet sich neu, ob das verwaltete Vermögen bei der Gesellschaft bleibt oder mit den Erben zu einem anderen Anbieter zieht, und diese Entscheidung fällt meist Jahre vor dem Erbfall.
Die Dimension ist belegt. Das Statistische Bundesamt meldete im August 2026 für das Jahr 2025 steuerlich berücksichtigte Erbschaften und Schenkungen von 150,5 Milliarden Euro, ein Plus von 32,9 Prozent und ein Höchstwert; die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreichte mit 21,4 Milliarden Euro ebenfalls einen Höchststand. Diese Statistik zählt nur Fälle, in denen Steuer festgesetzt wurde, die meisten Übergänge bleiben innerhalb der Freibeträge und damit unsichtbar. Das tatsächliche Volumen dürfte also deutlich höher liegen: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schätzte bereits in seiner Erbschaftsstudie von 2017, dass in Deutschland zwischen 2012 und 2027 bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt und verschenkt werden könnten.
Warum der Übergang die Bindung an die Gesellschaft löst
Die Bindung im Vermögensgeschäft ist fast immer eine Bindung an Personen: an den Gründer der Gesellschaft, an die langjährige Beraterin, an eine gemeinsame Geschichte. Die Erben teilen diese Geschichte nicht. Sie haben eigene Bankverbindungen, eigene digitale Gewohnheiten und oft einen anderen Wohnort, und sie empfinden die Gesellschaft der Eltern als deren Wahl, nicht als ihre.
Dazu kommt der Moment des Übergangs selbst. Ein Erbfall ist eine Phase der Neuordnung: Konten werden zusammengelegt, Immobilien verkauft, Depots aufgeteilt. In dieser Phase wird jede Geschäftsbeziehung geprüft, und wer dann zum ersten Mal mit den Erben spricht, spricht als Fremder mit einem Kündigungsrecht in der Hand der Gegenseite.
Warum Schenkungen das Thema nach vorn verlagern
Der Übergang beginnt längst vor dem Erbfall. Von den 2025 steuerlich berücksichtigten Übertragungen entfielen nach dem Statistischen Bundesamt 63,2 Milliarden Euro auf Schenkungen, ein Plus von 28,7 Prozent. Vermögende Familien übertragen planvoll zu Lebzeiten, in Etappen und über Jahrzehnte, und jede dieser Etappen ist ein Kontaktpunkt, an dem die nächste Generation über Verwalter, Struktur und Strategie mitentscheidet.
Für die Gesellschaft ist das eine gute Nachricht, denn Schenkungen sind planbare Anlässe. Wer die Übertragungsplanung der Mandanten kennt und begleitet, sitzt bei jeder Etappe mit am Tisch, statt nach dem Erbfall um einen Termin zu bitten.
Was auf dem Spiel steht: Bestand, Ertrag und Unternehmenswert
Die unmittelbare Wirkung eines verlorenen Übergangs ist der Abfluss verwalteten Vermögens mit allen laufenden Erträgen. Die mittelbare Wirkung wiegt schwerer: Eine Gesellschaft, deren Mandantenbasis im Durchschnitt über siebzig ist und die keine Beziehungen zur nächsten Generation vorweisen kann, verliert an Unternehmenswert, denn jeder Käufer und jeder Nachfolger bewertet die Dauerhaftigkeit des Bestands. Der Generationenwechsel der Mandanten und die Nachfolge in der Gesellschaft selbst sind damit zwei Seiten derselben Frage.
Umgekehrt gilt: Gesicherte Übergänge sind der günstigste Vertrieb, den das Geschäft kennt. Das Vermögen ist bereits im Bestand, die Familie bekannt, die Kosten der Neugewinnung entfallen. Kaum eine Vertriebsinitiative erreicht diese Relation von Aufwand und Wirkung.
Was die nächste Generation anders erwartet
Erben erwarten keinen anderen Anlagestil, sie erwarten eine andere Beziehung: digitale Erreichbarkeit, nachvollziehbare Berichte statt Tabellenanhänge, Transparenz über Kosten und eine Sprache ohne Herablassung. Viele Gesellschaften unterschätzen, wie stark der erste digitale Eindruck wirkt: Ein Reporting, das die Erben nicht verstehen, bestätigt deren Vorurteil, die Gesellschaft gehöre zur Welt der Eltern.
Zugleich bleibt der Kern des Geschäfts persönlich. Die Entscheidung für eine Vermögensverwaltung ist eine Vertrauensentscheidung, und Vertrauen entsteht in Gesprächen, nicht in Apps. Die Aufgabe ist deshalb keine Digitalisierung der Beziehung, sondern eine Beziehung mit digitalem Fundament.
Wie die zweite Generation in die Betreuung kommt
Der wirksamste Schritt ist der einfachste: die nächste Generation kennenlernen, solange der Mandant lebt und die Beziehung trägt. Anlässe gibt es genug, von der Übertragungsplanung über Familiengespräche zu Vollmachten bis zur Einbindung der Kinder in Jahresgespräche. Entscheidend ist, dass die Gesellschaft diese Anlässe systematisch schafft, statt auf sie zu warten.
Bewährt hat sich ein eigenes Angebot für die nachrückende Generation: eigene Ansprechpartner im Alter der Erben, Formate zu Themen, die sie bewegen, und ein Einstieg mit kleineren Vermögen, der nicht wie eine verkleinerte Version des Elternmandats wirkt. Wer von den Erben erst ab einer Mindestanlage spricht, verliert sie, bevor das große Vermögen übergeht.
Was Unternehmerfamilien im Übergang besonders macht
Bei Mandaten aus Unternehmerfamilien verdoppelt sich die Aufgabe, denn hier wechselt nicht nur das Privatvermögen die Generation, sondern oft zugleich das Unternehmen. Verkauft die Familie den Betrieb, entsteht auf einen Schlag liquides Vermögen in einer Größenordnung, die das bisherige Mandat übersteigt, und um dieses Vermögen bewerben sich im Verkaufsprozess bereits Banken und Berater, die die Transaktion begleiten. Wer als bestehende Gesellschaft erst nach dem Verkauf anruft, konkurriert mit Anbietern, die seit Monaten am Tisch sitzen.
Übernimmt die nächste Generation den Betrieb, verschieben sich die Bedürfnisse in Richtung Liquiditätssteuerung, Absicherung und Trennung von Privat- und Betriebsvermögen. Beides sind Anlässe, die eine Gesellschaft früh erkennen kann, wenn sie die Unternehmenssituation ihrer Mandanten als Teil der Betreuung versteht und nicht als Privatsache. Für die Geschäftsführung heißt das: Die Mandate mit Unternehmensbezug verdienen eine eigene Übergangslogik, denn bei ihnen entscheidet der Übergang über ein Mehrfaches des heutigen Mandatsvolumens.
Wie der Übergang das Portfolio und die Erträge verändert
Auch gewonnene Übergänge verändern das Geschäft. Erben teilen Vermögen unter Geschwistern auf, lösen Immobilien ab, haben andere Risikoprofile und andere Vorstellungen von Nachhaltigkeit und Kosten. Aus einem großen Mandat werden mehrere kleinere, oft an verschiedenen Orten, mit höherem Betreuungsaufwand je Euro verwaltetem Vermögen. Wer den Bestand hält, muss ihn also trotzdem neu kalkulieren, und das gelingt nur mit Prozessen, die kleinere Mandate wirtschaftlich tragen.
Das verbindet den Generationenwechsel mit der Effizienzfrage: Die Gesellschaft, die Onboarding, Reporting und Betreuung weitgehend digital unterstützt führt, kann geteilte Vermögen profitabel weiterbetreuen. Die Gesellschaft, die jedes Mandat manuell bedient, muss Erben unterhalb einer Schwelle ablehnen und verliert damit genau die Beziehungen, aus denen das nächste große Vermögen entsteht.
Woran Übergangsarbeit in der Praxis scheitert
Die häufigste Ursache ist keine strategische, sondern eine persönliche: Das Gespräch über Alter, Tod und Nachfolge ist unangenehm, für den Berater wie für den Mandanten, und es verliert im Terminkalender gegen jedes aktuelle Marktthema. Hilfreich ist, den Einstieg zu entpersonalisieren, etwa über Ordnungsthemen wie Vollmachten und Zugriffe, die unstrittig sinnvoll sind und das eigentliche Gespräch öffnen.
Die zweite Ursache ist die Incentivierung. Solange Berater ausschließlich an Neugeschäft und verwaltetem Vermögen gemessen werden, bleibt Generationenarbeit unbezahlte Zusatzarbeit. Gesellschaften, die gesicherte Übergänge und den Kontakt zur nächsten Generation in die Ziele aufnehmen, ändern das Verhalten schneller als jede Schulung.
Welche Rolle Vollmachten und Gremien spielen
Praktisch entscheidet sich die Bindung oft an unscheinbaren Dokumenten: Vorsorgevollmachten, Verfügungsberechtigungen, die Zusammensetzung von Beiräten bei Familienvermögen. Wer hier früh sauber arbeitet, ist im entscheidenden Moment handlungsfähig und sichtbar, und die Erben erleben die Gesellschaft als Teil der Ordnung, nicht als Fremdkörper. Diese Arbeit kostet wenig, verlangt aber Disziplin in der Pflege der Daten und Dokumente.
Wie Daten den gefährdeten Bestand sichtbar machen
Steuerbar wird der Generationenwechsel erst mit Zahlen: Durchschnittsalter der Mandanten, Anteil des verwalteten Vermögens bei Mandanten über siebzig, Anteil der Mandate mit bekanntem und bereits persönlich betreutem Nachwuchs, dokumentierte Übertragungsplanungen. Diese Größen liegen in den Systemen fast jeder Gesellschaft, sie werden nur selten zusammengeführt und berichtet.
KI-gestützte Auswertung verkürzt den Weg von den Bestandsdaten zur priorisierten Liste: Welche Beziehungen tragen das meiste Vermögen bei höchstem Übergangsrisiko, wo fehlt der Kontakt zur nächsten Generation, welche Anlässe stehen an. Die Ansprache selbst bleibt beim Berater, denn in diesem Geschäft entscheidet die persönliche Beziehung, nicht die Auswertung.
Wie Reporting und Kommunikation die Brücke bauen
Das Reporting ist der häufigste Berührungspunkt zwischen Gesellschaft und Familie und damit das natürliche Instrument, die nächste Generation einzubinden: verständliche Berichte, die auch ohne Vorwissen tragen, auf Wunsch getrennte Zugänge für Kinder mit eigenen kleinen Depots, Erklärstücke zu Entscheidungen statt reiner Zahlenwerke. Wie eine durchgängige Berichtsstrecke entsteht, zeigt der Beitrag zum Mandantenreporting im Asset Management.
Auch hier gilt die Reihenfolge: erst die Inhalte und die Sprache, dann die Technik. Ein unverständlicher Bericht wird durch ein Portal nicht verständlicher, er wird nur schneller zugestellt.
Wer sonst noch um dieselben Erben wirbt
Die Konkurrenz um übergehende Vermögen ist größer geworden, und sie kommt von allen Seiten: Banken und Sparkassen bauen eigenes Generationenmanagement auf, digitale Vermögensverwalter senken die Einstiegshürden, und die begleitenden Berater einer Unternehmensnachfolge bringen eigene Vermögenspartner mit. Alle diese Wettbewerber haben einen strukturellen Nachteil gegenüber der bestehenden Gesellschaft, nämlich keinen Vertrauensvorschuss aus Jahrzehnten der Zusammenarbeit, aber dieser Vorsprung verfällt, wenn er nicht vor dem Übergang in eine Beziehung zur nächsten Generation übersetzt wird.
Der Wettbewerb entscheidet sich deshalb nicht im Erbfall, sondern in den Jahren davor, und er entscheidet sich über Initiative. Die Gesellschaft, die das Familiengespräch anbietet, bevor jemand danach fragt, besetzt die Rolle, die alle anderen erst beanspruchen müssen.
Was das für Kapazität und Priorität bedeutet
Generationenarbeit konkurriert im Alltag immer mit dem Dringenden: mit Märkten, Reporting-Terminen und Neugeschäft. Sie verliert diesen Wettbewerb, wenn das Management sie nicht ausdrücklich priorisiert, mit Verantwortlichem, Zielgrößen und reserviertem Beraterbudget. Die Entscheidungsfrage an die Geschäftsführung lautet: Welcher Anteil der Betreuungskapazität gehört in Beziehungen, die erst in fünf Jahren Ertrag sichern, und wer schützt diesen Anteil gegen das Tagesgeschäft?
Womit Gesellschaften jetzt beginnen
Den Bestand nach Übergangsrisiko auswerten: Vermögen je Altersgruppe, Mandate ohne Kontakt zur nächsten Generation, anstehende Anlässe.
Je Schlüsselmandat einen Übergangsplan anlegen, mit bekannten Erben, Vollmachten und dem nächsten konkreten Gesprächsanlass.
Ein Angebot für die nachrückende Generation aufsetzen, mit eigenen Ansprechpartnern und einem Einstieg unterhalb der üblichen Mindestanlage.
Reporting und Kommunikation auf Verständlichkeit für Leser ohne Vorwissen prüfen und die größten Hürden zuerst beseitigen.
Die Verantwortung für den Generationenwechsel in der Geschäftsführung verankern und die Kennzahlen fest in den Berichtsweg aufnehmen.
Wie viel Bestand am Generationenwechsel hängt, steht im eigenen System: im Durchschnittsalter der Mandanten und im Anteil des Vermögens, das auf die ältesten Beziehungen entfällt. Ein erstes Gespräch dazu ist der natürliche Anfang, auf den wir uns freuen.

Dominik Winkel
Gründer und Managing Partner


