Insight
EUDI-Wallet und AMLR: Die Identifizierung wird neu verteilt
EUDI-Wallet und EU-Geldwäscheverordnung verändern 2027 denselben Prozess. Wie Banken und Versicherer die Identifizierung gemeinsam neu planen.
Kunde und Betreuung
7 min Lesezeit
Kernaussage
Wallet und Geldwäscheverordnung verändern denselben Prozess: die Feststellung, wer der Kunde ist. Wer beide Vorhaben getrennt umsetzt, bezahlt doppelt und verpasst die Gelegenheit, Identifizierung einfacher zu machen.

Die wichtigsten Erkenntnisse
Wallet, AMLR und Annahmepflicht treffen einen Prozess
Die Wallet verkürzt den Anfang des KYC, nicht die Pflicht
Abbrüche im Ident-Schritt sind eine stille Kostenposition
VideoIdent war eine Übergangstechnologie. Der Übergang endet.
Kaum ein Prozess ist bei Kunden so unbeliebt und bei Banken und Versicherern so aufwendig wie die Identifizierung. Mit der EUDI-Wallet und der europäischen Geldwäscheverordnung wird sie ab 2027 neu verteilt: Die Wallet liefert die geprüfte Identität aus staatlicher Quelle, und die Anti-Money Laundering Regulation, kurz AMLR, setzt zeitgleich den europaweit einheitlichen Rahmen, der diesen Weg ausdrücklich zulässt.
Wer beide Termine zusammenlegt, erkennt die Gelegenheit: Es sind nicht zwei Regulierungsprojekte, es ist ein Umbau desselben Prozesses, und er lohnt sich nur, wenn er einmal gedacht wird statt zweimal.
Welche Regeln greifen wann?
Die Daten liegen eng beieinander. Die deutsche EUDI-Wallet d-you soll laut Bundesdigitalministerium am 2. Januar 2027 starten. Die Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 gilt nach ihrem Artikel 90 ab dem 10. Juli 2027. Die Annahmepflicht nach Artikel 5f der eIDAS-Verordnung (EU) 2024/1183 greift nach einem Überblick der Kanzlei Heuking ab Ende Dezember 2027, und zwar für private Anbieter, die nach Gesetz oder Vertrag eine Online-Identifizierung mit starker Nutzerauthentifizierung verlangen; Banken und Finanzdienstleister sind ausdrücklich genannt, Versicherer prüfen je Strecke, Kleinst- und kleine Unternehmen sind ausgenommen.

Hinzu kommt die neue EU-Behörde AMLA. Nach der Verordnung (EU) 2024/1620 leitet sie bis zum 1. Juli 2027 das erste Auswahlverfahren für die direkte Beaufsichtigung ausgewählter grenzüberschreitend tätiger Kredit- und Finanzinstitute ein; die direkte Aufsicht beginnt sechs Monate nach Veröffentlichung der Liste. Mehrere Termine, ein Prozess: die Feststellung, wer der Kunde ist.
Was ändert die AMLR an der Identifizierung?
Die AMLR ersetzt nationale Umsetzungen durch unmittelbar geltendes EU-Recht. Für die Überprüfung der Identität nennt Artikel 22 Absatz 6 zwei gleichrangige Wege: die Vorlage eines Ausweisdokuments, gegebenenfalls ergänzt um Informationen aus verlässlichen und unabhängigen Quellen, und die Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel der eIDAS-Sicherheitsniveaus „substanziell“ oder „hoch“ samt einschlägiger qualifizierter Vertrauensdienste.
Damit steht die staatlich geprüfte digitale Identität gleichberechtigt neben dem Dokument. Verfahren, die vor allem existieren, weil es lange nichts Besseres gab, konkurrieren ab 2027 mit einem Weg, der schneller und für den Kunden einfacher ist.
Wie sieht die heutige Verfahrenslandschaft aus?
Jedes etablierte Verfahren trägt einen eingebauten Nachteil. VideoIdent kostet je Vorgang, braucht Personal auf Dienstleisterseite und einen Kunden mit Zeit, Licht und Geduld. Die Identifizierung in der Postfiliale verlagert den Vorgang an einen Ort mit Öffnungszeiten und bricht jede digitale Strecke. Das Referenzkonto setzt eine bestehende Bankbeziehung voraus. Die Filiallegitimation funktioniert, skaliert aber nicht in den Abendstunden, in denen digitale Anträge entstehen.
Alle vier prüfen ein physisches Dokument oder eine bestehende Beziehung. Die Wallet prüft kryptografisch, was der Staat bereits geprüft hat, und erklärt damit, warum die Regulierung ihr den Weg bereitet.
Was liefert die Wallet für das KYC, was nicht?
Den Kern jeder Prüfung: bestätigte Identitätsdaten aus der staatlichen Quelle, abgerufen mit Zustimmung des Kunden, ohne Ausweiskopie und ohne Callcenter-Fenster. KYC steht für „Know Your Customer“, also die Pflicht, Kunden zu kennen. Zum Start bietet die deutsche Wallet laut Heuking zunächst den digitalen Personalausweis, weitere Nachweise folgen schrittweise.
Was die Wallet nicht liefert: die übrigen Sorgfaltspflichten. Screening gegen Sanktions- und PEP-Listen, also Listen politisch exponierter Personen, die Klärung des wirtschaftlich Berechtigten, die Risikobewertung und die laufende Überwachung bleiben Aufgaben des Unternehmens. Die Wallet verkürzt den Anfang der Strecke, nicht die Strecke. Dieser Anfang ist allerdings der Teil mit hohem manuellem Aufwand und der größten Sichtbarkeit für den Kunden.

Rechnet sich der Umbau?
Die Rechnung macht jedes Unternehmen mit eigenen Zahlen, die Struktur ist überall gleich. Auf der Kostenseite stehen Stückkosten je Identifizierung an externe Dienstleister, Personalzeit für Nachbearbeitung und die stille Position der Abbrüche. Wie groß die Hürde der digitalen Ausweisung ist, zeigt ein Wert aus der Verwaltung: Im eGovernment MONITOR 2025 der Initiative D21 geben 51 Prozent der befragten Internetnutzerinnen und -nutzer an, digitale Verwaltungsleistungen nicht intensiver zu nutzen, weil sie sich dafür digital ausweisen müssten.
Auf der Nutzenseite steht ein Identifizierungsschritt, der in derselben Sitzung in Antrag oder Kontoeröffnung mündet und keine Stückkosten an einen Video-Dienstleister trägt. Wie eine solche Strecke im Bankgeschäft aussieht, beschreibt der Beitrag zur Kontoeröffnung mit der EUDI-Wallet.
Was wird aus den Verträgen mit Ident-Dienstleistern?
Die Verträge gehören jetzt auf den Tisch. Für Anbieter von Video- und AutoIdent-Verfahren liegt es nahe, sich als Brücke zwischen Unternehmen und neuem Standard zu positionieren; das ist eine bequeme Option und ein Prüfauftrag zugleich. Wer heute für mehrere Jahre feste Stückpreise vereinbart, kauft ein Verfahren, dessen Volumen ab 2027 planmäßig sinkt. Die richtige Verhandlungsposition entsteht aus der eigenen Strecken-Inventur: Wer weiß, welcher Anteil der Identifizierungen wallet-fähig wird, verhandelt Volumina statt Pauschalen.
Wie verhält sich Zweckbindung zu Sorgfaltspflicht?
Wer Wallet-Daten abruft, registriert sich nach Artikel 5b der eIDAS-Verordnung als vertrauende Partei, gibt die beabsichtigte Verwendung samt der angeforderten Daten an und darf keine anderen Daten verlangen. Für die Geldwäscheorganisation ist das eine ungewohnte Umkehrung: Lange galt, lieber ein Dokument mehr zur Akte zu nehmen. Künftig definieren die Sorgfaltspflichten nach AMLR das Minimum, die Zweckbindung nach eIDAS das Maximum, und der Prozess muss genau dazwischen liegen. Diese Präzision entsteht nur durch eine gemeinsame Festlegung von Compliance und Prozessverantwortlichen je Strecke.
Was bedeutet die Wallet für den Maklerkanal?
Versicherer identifizieren selten allein. Im Vermittlergeschäft erheben Makler und Vertriebe die Kundendaten, und jeder Bruch zwischen Vermittlerprozess und Versichererprüfung kostet Zeit. Die Wallet kann diese Kette vereinheitlichen, denn die Identität, die der Kunde beim Makler freigibt, ist dieselbe geprüfte, die der Versicherer anerkennt. Was das im Maklerbüro konkret ändert, zeigt der Überblick zur EUDI-Wallet im Maklerbüro. Vermittler brauchen deshalb rechtzeitig die Information, welche Strecken ab wann wallet-fähig sind.
Wie lässt sich der Übergang steuern?
Zwischen 2027 und der breiten Verbreitung liegt eine Parallelphase. In der repräsentativen Bitkom-Befragung „Mehrheit der Deutschen will EUDI-Wallet nutzen“ vom April 2026 unter 1.004 Personen ab 16 Jahren wollen 54 Prozent die Wallet nutzen, aber erst 18 Prozent haben die Online-Funktion ihres Ausweises aktiviert und kennen die PIN. Jede Strecke braucht deshalb eine Weiche: Wallet zuerst anbieten, Altverfahren als Rückfallebene, beides mit denselben Prüfergebnissen im Kernsystem.
Zur Weiche gehören ein Prüfpfad-Konzept, welche Nachweise über die Identifizierung in welcher Form und wie lange gespeichert werden, und Regeln für Grenzfälle: abweichende Adresse nach Umzug, Doppelanlage über zwei Verfahren, Namensänderung nach Heirat. Auch die Betrugsabwehr wandert mit, denn Social Engineering zielt künftig auf Wallet-Einrichtung und Freigabe beim Kunden statt auf gefälschte Ausweiskopien.
Was das Management jetzt anstoßen sollte
Wallet und AMLR in ein Projekt legen, mit gemeinsamer Prozessinventur und gemeinsamem Testplan.
Vier Funktionen an einen Tisch holen: Geldwäschebeauftragte und Compliance, Prozessverantwortliche, IT oder Betriebsdienstleister und Vertrieb.
Die Identifizierungs-Landkarte erstellen: Verfahren, Kosten, Abbruchquoten und AMLR-Berührung je Strecke.
Ident-Verträge neu verhandeln: volumenabhängige Konditionen und kurze Laufzeiten.
Prüfpfad und Grenzfälle festlegen, bevor die erste Pilotstrecke im ersten Halbjahr 2027 live geht.
Häufige Fragen
Erlaubt die AMLR die Identifizierung per EUDI-Wallet?
Ja. Artikel 22 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/1624 nennt elektronische Identifizierungsmittel der Sicherheitsniveaus „substanziell“ oder „hoch“ nach eIDAS als gleichrangigen Weg neben dem Ausweisdokument.
Ersetzt die Wallet die übrigen Sorgfaltspflichten?
Nein. Screening, Klärung des wirtschaftlich Berechtigten, Risikobewertung und laufende Überwachung bleiben beim Unternehmen; die Wallet verkürzt den Anfang der Strecke.
Wann sollte die Planung beginnen?
Die AMLR gilt ab dem 10. Juli 2027, die Wallet startet im Januar 2027. Eine gemeinsame Prozessinventur in diesem Jahr lässt beide Vorhaben ohne Doppelarbeit an denselben Strecken zu.
Weitere Beiträge zu Pflichten, Zeitplan und Einsatzfällen bündelt das Dossier EUDI-Wallet & digitale Identität.
Wie viele Identifizierungsverfahren im eigenen Unternehmen parallel laufen und wer jedes davon verantwortet, ist selten auf einer Seite dokumentiert. Über ein erstes Gespräch dazu freuen wir uns.
Ein Thema, das gerade beschäftigt?
Gemeinsam einordnen, was daraus folgt.

Die wichtigsten Erkenntnisse
Wallet, AMLR und Annahmepflicht treffen einen Prozess
Die Wallet verkürzt den Anfang des KYC, nicht die Pflicht
Abbrüche im Ident-Schritt sind eine stille Kostenposition
VideoIdent war eine Übergangstechnologie. Der Übergang endet.
Kaum ein Prozess ist bei Kunden so unbeliebt und bei Banken und Versicherern so aufwendig wie die Identifizierung. Mit der EUDI-Wallet und der europäischen Geldwäscheverordnung wird sie ab 2027 neu verteilt: Die Wallet liefert die geprüfte Identität aus staatlicher Quelle, und die Anti-Money Laundering Regulation, kurz AMLR, setzt zeitgleich den europaweit einheitlichen Rahmen, der diesen Weg ausdrücklich zulässt.
Wer beide Termine zusammenlegt, erkennt die Gelegenheit: Es sind nicht zwei Regulierungsprojekte, es ist ein Umbau desselben Prozesses, und er lohnt sich nur, wenn er einmal gedacht wird statt zweimal.
Welche Regeln greifen wann?
Die Daten liegen eng beieinander. Die deutsche EUDI-Wallet d-you soll laut Bundesdigitalministerium am 2. Januar 2027 starten. Die Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 gilt nach ihrem Artikel 90 ab dem 10. Juli 2027. Die Annahmepflicht nach Artikel 5f der eIDAS-Verordnung (EU) 2024/1183 greift nach einem Überblick der Kanzlei Heuking ab Ende Dezember 2027, und zwar für private Anbieter, die nach Gesetz oder Vertrag eine Online-Identifizierung mit starker Nutzerauthentifizierung verlangen; Banken und Finanzdienstleister sind ausdrücklich genannt, Versicherer prüfen je Strecke, Kleinst- und kleine Unternehmen sind ausgenommen.

Hinzu kommt die neue EU-Behörde AMLA. Nach der Verordnung (EU) 2024/1620 leitet sie bis zum 1. Juli 2027 das erste Auswahlverfahren für die direkte Beaufsichtigung ausgewählter grenzüberschreitend tätiger Kredit- und Finanzinstitute ein; die direkte Aufsicht beginnt sechs Monate nach Veröffentlichung der Liste. Mehrere Termine, ein Prozess: die Feststellung, wer der Kunde ist.
Was ändert die AMLR an der Identifizierung?
Die AMLR ersetzt nationale Umsetzungen durch unmittelbar geltendes EU-Recht. Für die Überprüfung der Identität nennt Artikel 22 Absatz 6 zwei gleichrangige Wege: die Vorlage eines Ausweisdokuments, gegebenenfalls ergänzt um Informationen aus verlässlichen und unabhängigen Quellen, und die Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel der eIDAS-Sicherheitsniveaus „substanziell“ oder „hoch“ samt einschlägiger qualifizierter Vertrauensdienste.
Damit steht die staatlich geprüfte digitale Identität gleichberechtigt neben dem Dokument. Verfahren, die vor allem existieren, weil es lange nichts Besseres gab, konkurrieren ab 2027 mit einem Weg, der schneller und für den Kunden einfacher ist.
Wie sieht die heutige Verfahrenslandschaft aus?
Jedes etablierte Verfahren trägt einen eingebauten Nachteil. VideoIdent kostet je Vorgang, braucht Personal auf Dienstleisterseite und einen Kunden mit Zeit, Licht und Geduld. Die Identifizierung in der Postfiliale verlagert den Vorgang an einen Ort mit Öffnungszeiten und bricht jede digitale Strecke. Das Referenzkonto setzt eine bestehende Bankbeziehung voraus. Die Filiallegitimation funktioniert, skaliert aber nicht in den Abendstunden, in denen digitale Anträge entstehen.
Alle vier prüfen ein physisches Dokument oder eine bestehende Beziehung. Die Wallet prüft kryptografisch, was der Staat bereits geprüft hat, und erklärt damit, warum die Regulierung ihr den Weg bereitet.
Was liefert die Wallet für das KYC, was nicht?
Den Kern jeder Prüfung: bestätigte Identitätsdaten aus der staatlichen Quelle, abgerufen mit Zustimmung des Kunden, ohne Ausweiskopie und ohne Callcenter-Fenster. KYC steht für „Know Your Customer“, also die Pflicht, Kunden zu kennen. Zum Start bietet die deutsche Wallet laut Heuking zunächst den digitalen Personalausweis, weitere Nachweise folgen schrittweise.
Was die Wallet nicht liefert: die übrigen Sorgfaltspflichten. Screening gegen Sanktions- und PEP-Listen, also Listen politisch exponierter Personen, die Klärung des wirtschaftlich Berechtigten, die Risikobewertung und die laufende Überwachung bleiben Aufgaben des Unternehmens. Die Wallet verkürzt den Anfang der Strecke, nicht die Strecke. Dieser Anfang ist allerdings der Teil mit hohem manuellem Aufwand und der größten Sichtbarkeit für den Kunden.

Rechnet sich der Umbau?
Die Rechnung macht jedes Unternehmen mit eigenen Zahlen, die Struktur ist überall gleich. Auf der Kostenseite stehen Stückkosten je Identifizierung an externe Dienstleister, Personalzeit für Nachbearbeitung und die stille Position der Abbrüche. Wie groß die Hürde der digitalen Ausweisung ist, zeigt ein Wert aus der Verwaltung: Im eGovernment MONITOR 2025 der Initiative D21 geben 51 Prozent der befragten Internetnutzerinnen und -nutzer an, digitale Verwaltungsleistungen nicht intensiver zu nutzen, weil sie sich dafür digital ausweisen müssten.
Auf der Nutzenseite steht ein Identifizierungsschritt, der in derselben Sitzung in Antrag oder Kontoeröffnung mündet und keine Stückkosten an einen Video-Dienstleister trägt. Wie eine solche Strecke im Bankgeschäft aussieht, beschreibt der Beitrag zur Kontoeröffnung mit der EUDI-Wallet.
Was wird aus den Verträgen mit Ident-Dienstleistern?
Die Verträge gehören jetzt auf den Tisch. Für Anbieter von Video- und AutoIdent-Verfahren liegt es nahe, sich als Brücke zwischen Unternehmen und neuem Standard zu positionieren; das ist eine bequeme Option und ein Prüfauftrag zugleich. Wer heute für mehrere Jahre feste Stückpreise vereinbart, kauft ein Verfahren, dessen Volumen ab 2027 planmäßig sinkt. Die richtige Verhandlungsposition entsteht aus der eigenen Strecken-Inventur: Wer weiß, welcher Anteil der Identifizierungen wallet-fähig wird, verhandelt Volumina statt Pauschalen.
Wie verhält sich Zweckbindung zu Sorgfaltspflicht?
Wer Wallet-Daten abruft, registriert sich nach Artikel 5b der eIDAS-Verordnung als vertrauende Partei, gibt die beabsichtigte Verwendung samt der angeforderten Daten an und darf keine anderen Daten verlangen. Für die Geldwäscheorganisation ist das eine ungewohnte Umkehrung: Lange galt, lieber ein Dokument mehr zur Akte zu nehmen. Künftig definieren die Sorgfaltspflichten nach AMLR das Minimum, die Zweckbindung nach eIDAS das Maximum, und der Prozess muss genau dazwischen liegen. Diese Präzision entsteht nur durch eine gemeinsame Festlegung von Compliance und Prozessverantwortlichen je Strecke.
Was bedeutet die Wallet für den Maklerkanal?
Versicherer identifizieren selten allein. Im Vermittlergeschäft erheben Makler und Vertriebe die Kundendaten, und jeder Bruch zwischen Vermittlerprozess und Versichererprüfung kostet Zeit. Die Wallet kann diese Kette vereinheitlichen, denn die Identität, die der Kunde beim Makler freigibt, ist dieselbe geprüfte, die der Versicherer anerkennt. Was das im Maklerbüro konkret ändert, zeigt der Überblick zur EUDI-Wallet im Maklerbüro. Vermittler brauchen deshalb rechtzeitig die Information, welche Strecken ab wann wallet-fähig sind.
Wie lässt sich der Übergang steuern?
Zwischen 2027 und der breiten Verbreitung liegt eine Parallelphase. In der repräsentativen Bitkom-Befragung „Mehrheit der Deutschen will EUDI-Wallet nutzen“ vom April 2026 unter 1.004 Personen ab 16 Jahren wollen 54 Prozent die Wallet nutzen, aber erst 18 Prozent haben die Online-Funktion ihres Ausweises aktiviert und kennen die PIN. Jede Strecke braucht deshalb eine Weiche: Wallet zuerst anbieten, Altverfahren als Rückfallebene, beides mit denselben Prüfergebnissen im Kernsystem.
Zur Weiche gehören ein Prüfpfad-Konzept, welche Nachweise über die Identifizierung in welcher Form und wie lange gespeichert werden, und Regeln für Grenzfälle: abweichende Adresse nach Umzug, Doppelanlage über zwei Verfahren, Namensänderung nach Heirat. Auch die Betrugsabwehr wandert mit, denn Social Engineering zielt künftig auf Wallet-Einrichtung und Freigabe beim Kunden statt auf gefälschte Ausweiskopien.
Was das Management jetzt anstoßen sollte
Wallet und AMLR in ein Projekt legen, mit gemeinsamer Prozessinventur und gemeinsamem Testplan.
Vier Funktionen an einen Tisch holen: Geldwäschebeauftragte und Compliance, Prozessverantwortliche, IT oder Betriebsdienstleister und Vertrieb.
Die Identifizierungs-Landkarte erstellen: Verfahren, Kosten, Abbruchquoten und AMLR-Berührung je Strecke.
Ident-Verträge neu verhandeln: volumenabhängige Konditionen und kurze Laufzeiten.
Prüfpfad und Grenzfälle festlegen, bevor die erste Pilotstrecke im ersten Halbjahr 2027 live geht.
Häufige Fragen
Erlaubt die AMLR die Identifizierung per EUDI-Wallet?
Ja. Artikel 22 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/1624 nennt elektronische Identifizierungsmittel der Sicherheitsniveaus „substanziell“ oder „hoch“ nach eIDAS als gleichrangigen Weg neben dem Ausweisdokument.
Ersetzt die Wallet die übrigen Sorgfaltspflichten?
Nein. Screening, Klärung des wirtschaftlich Berechtigten, Risikobewertung und laufende Überwachung bleiben beim Unternehmen; die Wallet verkürzt den Anfang der Strecke.
Wann sollte die Planung beginnen?
Die AMLR gilt ab dem 10. Juli 2027, die Wallet startet im Januar 2027. Eine gemeinsame Prozessinventur in diesem Jahr lässt beide Vorhaben ohne Doppelarbeit an denselben Strecken zu.
Weitere Beiträge zu Pflichten, Zeitplan und Einsatzfällen bündelt das Dossier EUDI-Wallet & digitale Identität.
Wie viele Identifizierungsverfahren im eigenen Unternehmen parallel laufen und wer jedes davon verantwortet, ist selten auf einer Seite dokumentiert. Über ein erstes Gespräch dazu freuen wir uns.
Ein Thema, das gerade beschäftigt?
Gemeinsam einordnen, was daraus folgt.

Die wichtigsten Erkenntnisse
Wallet, AMLR und Annahmepflicht treffen einen Prozess
Die Wallet verkürzt den Anfang des KYC, nicht die Pflicht
Abbrüche im Ident-Schritt sind eine stille Kostenposition
VideoIdent war eine Übergangstechnologie. Der Übergang endet.
Kaum ein Prozess ist bei Kunden so unbeliebt und bei Banken und Versicherern so aufwendig wie die Identifizierung. Mit der EUDI-Wallet und der europäischen Geldwäscheverordnung wird sie ab 2027 neu verteilt: Die Wallet liefert die geprüfte Identität aus staatlicher Quelle, und die Anti-Money Laundering Regulation, kurz AMLR, setzt zeitgleich den europaweit einheitlichen Rahmen, der diesen Weg ausdrücklich zulässt.
Wer beide Termine zusammenlegt, erkennt die Gelegenheit: Es sind nicht zwei Regulierungsprojekte, es ist ein Umbau desselben Prozesses, und er lohnt sich nur, wenn er einmal gedacht wird statt zweimal.
Welche Regeln greifen wann?
Die Daten liegen eng beieinander. Die deutsche EUDI-Wallet d-you soll laut Bundesdigitalministerium am 2. Januar 2027 starten. Die Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624 gilt nach ihrem Artikel 90 ab dem 10. Juli 2027. Die Annahmepflicht nach Artikel 5f der eIDAS-Verordnung (EU) 2024/1183 greift nach einem Überblick der Kanzlei Heuking ab Ende Dezember 2027, und zwar für private Anbieter, die nach Gesetz oder Vertrag eine Online-Identifizierung mit starker Nutzerauthentifizierung verlangen; Banken und Finanzdienstleister sind ausdrücklich genannt, Versicherer prüfen je Strecke, Kleinst- und kleine Unternehmen sind ausgenommen.

Hinzu kommt die neue EU-Behörde AMLA. Nach der Verordnung (EU) 2024/1620 leitet sie bis zum 1. Juli 2027 das erste Auswahlverfahren für die direkte Beaufsichtigung ausgewählter grenzüberschreitend tätiger Kredit- und Finanzinstitute ein; die direkte Aufsicht beginnt sechs Monate nach Veröffentlichung der Liste. Mehrere Termine, ein Prozess: die Feststellung, wer der Kunde ist.
Was ändert die AMLR an der Identifizierung?
Die AMLR ersetzt nationale Umsetzungen durch unmittelbar geltendes EU-Recht. Für die Überprüfung der Identität nennt Artikel 22 Absatz 6 zwei gleichrangige Wege: die Vorlage eines Ausweisdokuments, gegebenenfalls ergänzt um Informationen aus verlässlichen und unabhängigen Quellen, und die Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel der eIDAS-Sicherheitsniveaus „substanziell“ oder „hoch“ samt einschlägiger qualifizierter Vertrauensdienste.
Damit steht die staatlich geprüfte digitale Identität gleichberechtigt neben dem Dokument. Verfahren, die vor allem existieren, weil es lange nichts Besseres gab, konkurrieren ab 2027 mit einem Weg, der schneller und für den Kunden einfacher ist.
Wie sieht die heutige Verfahrenslandschaft aus?
Jedes etablierte Verfahren trägt einen eingebauten Nachteil. VideoIdent kostet je Vorgang, braucht Personal auf Dienstleisterseite und einen Kunden mit Zeit, Licht und Geduld. Die Identifizierung in der Postfiliale verlagert den Vorgang an einen Ort mit Öffnungszeiten und bricht jede digitale Strecke. Das Referenzkonto setzt eine bestehende Bankbeziehung voraus. Die Filiallegitimation funktioniert, skaliert aber nicht in den Abendstunden, in denen digitale Anträge entstehen.
Alle vier prüfen ein physisches Dokument oder eine bestehende Beziehung. Die Wallet prüft kryptografisch, was der Staat bereits geprüft hat, und erklärt damit, warum die Regulierung ihr den Weg bereitet.
Was liefert die Wallet für das KYC, was nicht?
Den Kern jeder Prüfung: bestätigte Identitätsdaten aus der staatlichen Quelle, abgerufen mit Zustimmung des Kunden, ohne Ausweiskopie und ohne Callcenter-Fenster. KYC steht für „Know Your Customer“, also die Pflicht, Kunden zu kennen. Zum Start bietet die deutsche Wallet laut Heuking zunächst den digitalen Personalausweis, weitere Nachweise folgen schrittweise.
Was die Wallet nicht liefert: die übrigen Sorgfaltspflichten. Screening gegen Sanktions- und PEP-Listen, also Listen politisch exponierter Personen, die Klärung des wirtschaftlich Berechtigten, die Risikobewertung und die laufende Überwachung bleiben Aufgaben des Unternehmens. Die Wallet verkürzt den Anfang der Strecke, nicht die Strecke. Dieser Anfang ist allerdings der Teil mit hohem manuellem Aufwand und der größten Sichtbarkeit für den Kunden.

Rechnet sich der Umbau?
Die Rechnung macht jedes Unternehmen mit eigenen Zahlen, die Struktur ist überall gleich. Auf der Kostenseite stehen Stückkosten je Identifizierung an externe Dienstleister, Personalzeit für Nachbearbeitung und die stille Position der Abbrüche. Wie groß die Hürde der digitalen Ausweisung ist, zeigt ein Wert aus der Verwaltung: Im eGovernment MONITOR 2025 der Initiative D21 geben 51 Prozent der befragten Internetnutzerinnen und -nutzer an, digitale Verwaltungsleistungen nicht intensiver zu nutzen, weil sie sich dafür digital ausweisen müssten.
Auf der Nutzenseite steht ein Identifizierungsschritt, der in derselben Sitzung in Antrag oder Kontoeröffnung mündet und keine Stückkosten an einen Video-Dienstleister trägt. Wie eine solche Strecke im Bankgeschäft aussieht, beschreibt der Beitrag zur Kontoeröffnung mit der EUDI-Wallet.
Was wird aus den Verträgen mit Ident-Dienstleistern?
Die Verträge gehören jetzt auf den Tisch. Für Anbieter von Video- und AutoIdent-Verfahren liegt es nahe, sich als Brücke zwischen Unternehmen und neuem Standard zu positionieren; das ist eine bequeme Option und ein Prüfauftrag zugleich. Wer heute für mehrere Jahre feste Stückpreise vereinbart, kauft ein Verfahren, dessen Volumen ab 2027 planmäßig sinkt. Die richtige Verhandlungsposition entsteht aus der eigenen Strecken-Inventur: Wer weiß, welcher Anteil der Identifizierungen wallet-fähig wird, verhandelt Volumina statt Pauschalen.
Wie verhält sich Zweckbindung zu Sorgfaltspflicht?
Wer Wallet-Daten abruft, registriert sich nach Artikel 5b der eIDAS-Verordnung als vertrauende Partei, gibt die beabsichtigte Verwendung samt der angeforderten Daten an und darf keine anderen Daten verlangen. Für die Geldwäscheorganisation ist das eine ungewohnte Umkehrung: Lange galt, lieber ein Dokument mehr zur Akte zu nehmen. Künftig definieren die Sorgfaltspflichten nach AMLR das Minimum, die Zweckbindung nach eIDAS das Maximum, und der Prozess muss genau dazwischen liegen. Diese Präzision entsteht nur durch eine gemeinsame Festlegung von Compliance und Prozessverantwortlichen je Strecke.
Was bedeutet die Wallet für den Maklerkanal?
Versicherer identifizieren selten allein. Im Vermittlergeschäft erheben Makler und Vertriebe die Kundendaten, und jeder Bruch zwischen Vermittlerprozess und Versichererprüfung kostet Zeit. Die Wallet kann diese Kette vereinheitlichen, denn die Identität, die der Kunde beim Makler freigibt, ist dieselbe geprüfte, die der Versicherer anerkennt. Was das im Maklerbüro konkret ändert, zeigt der Überblick zur EUDI-Wallet im Maklerbüro. Vermittler brauchen deshalb rechtzeitig die Information, welche Strecken ab wann wallet-fähig sind.
Wie lässt sich der Übergang steuern?
Zwischen 2027 und der breiten Verbreitung liegt eine Parallelphase. In der repräsentativen Bitkom-Befragung „Mehrheit der Deutschen will EUDI-Wallet nutzen“ vom April 2026 unter 1.004 Personen ab 16 Jahren wollen 54 Prozent die Wallet nutzen, aber erst 18 Prozent haben die Online-Funktion ihres Ausweises aktiviert und kennen die PIN. Jede Strecke braucht deshalb eine Weiche: Wallet zuerst anbieten, Altverfahren als Rückfallebene, beides mit denselben Prüfergebnissen im Kernsystem.
Zur Weiche gehören ein Prüfpfad-Konzept, welche Nachweise über die Identifizierung in welcher Form und wie lange gespeichert werden, und Regeln für Grenzfälle: abweichende Adresse nach Umzug, Doppelanlage über zwei Verfahren, Namensänderung nach Heirat. Auch die Betrugsabwehr wandert mit, denn Social Engineering zielt künftig auf Wallet-Einrichtung und Freigabe beim Kunden statt auf gefälschte Ausweiskopien.
Was das Management jetzt anstoßen sollte
Wallet und AMLR in ein Projekt legen, mit gemeinsamer Prozessinventur und gemeinsamem Testplan.
Vier Funktionen an einen Tisch holen: Geldwäschebeauftragte und Compliance, Prozessverantwortliche, IT oder Betriebsdienstleister und Vertrieb.
Die Identifizierungs-Landkarte erstellen: Verfahren, Kosten, Abbruchquoten und AMLR-Berührung je Strecke.
Ident-Verträge neu verhandeln: volumenabhängige Konditionen und kurze Laufzeiten.
Prüfpfad und Grenzfälle festlegen, bevor die erste Pilotstrecke im ersten Halbjahr 2027 live geht.
Häufige Fragen
Erlaubt die AMLR die Identifizierung per EUDI-Wallet?
Ja. Artikel 22 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/1624 nennt elektronische Identifizierungsmittel der Sicherheitsniveaus „substanziell“ oder „hoch“ nach eIDAS als gleichrangigen Weg neben dem Ausweisdokument.
Ersetzt die Wallet die übrigen Sorgfaltspflichten?
Nein. Screening, Klärung des wirtschaftlich Berechtigten, Risikobewertung und laufende Überwachung bleiben beim Unternehmen; die Wallet verkürzt den Anfang der Strecke.
Wann sollte die Planung beginnen?
Die AMLR gilt ab dem 10. Juli 2027, die Wallet startet im Januar 2027. Eine gemeinsame Prozessinventur in diesem Jahr lässt beide Vorhaben ohne Doppelarbeit an denselben Strecken zu.
Weitere Beiträge zu Pflichten, Zeitplan und Einsatzfällen bündelt das Dossier EUDI-Wallet & digitale Identität.
Wie viele Identifizierungsverfahren im eigenen Unternehmen parallel laufen und wer jedes davon verantwortet, ist selten auf einer Seite dokumentiert. Über ein erstes Gespräch dazu freuen wir uns.
Ein Thema, das gerade beschäftigt?
Gemeinsam einordnen, was daraus folgt.


