Insight

EUDI-Wallet in der Bank: Wer das Thema treiben muss

Die EUDI-Wallet braucht im Institut eine verantwortliche Person mit Mandat. Wie Kernteam, Inventur und die ersten 90 Tage bei Genossenschaftsbanken aussehen.

Kunde und Betreuung

6 min Lesezeit

Kernaussage

Verbundtechnik ersetzt nicht die eigene Verantwortung. Ohne benannte verantwortliche Person mit Mandat wird die Wallet zum Fristenthema, mit ihr zur geführten Verbesserung der Prozesse, die das Institut ohnehin umbaut.

Modernes Büro mit Holz, Pflanzen und Lichtband

Die wichtigsten Erkenntnisse

Querschnittsthemen stocken in Gremien ohne Mandat

Verbundlösung heißt Fähigkeit, nicht Nutzung

Die Inventur macht aus Meinung eine Reihenfolge

Alle sind betroffen. Niemand ist zuständig.

Auf die Frage, wer im Institut die EUDI-Wallet verantwortet, zeigen oft vier Bereiche aufeinander. Die Wallet braucht in jeder Genossenschaftsbank eine benannte verantwortliche Person mit Mandat über Organisation, IT, Vertrieb und Compliance hinweg, denn sie ist kein IT-Projekt, sondern eine Änderung an der Art, wie das Institut Kunden erkennt.

Ohne diese Festlegung passiert, was bei Querschnittsthemen häufig passiert: Jeder wartet auf den anderen, und am Ende bestimmt der Kalender der Regulierung das Vorgehen statt der Plan des Instituts.

Warum zerfällt das Thema in den Linien?

Jede Linie sieht nur ihr Stück. Die IT sieht eine Schnittstelle, die der Verbund liefert. Compliance sieht eine Annahmepflicht mit Frist. Der Vertrieb sieht ein Zukunftsthema ohne aktuelle Kundennachfrage. Die Organisation sieht ein Projekt, das noch keinen Auftrag hat. Jede Sicht ist für sich richtig, zusammen ergeben sie Stillstand.

Dabei ist der Kalender konkret. Die deutsche Wallet d-you soll laut Bundesdigitalministerium am 2. Januar 2027 starten. Die europäische Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624, die die Identifizierungspflichten vereinheitlicht, gilt ab dem 10. Juli 2027. Die Annahmepflicht nach Artikel 5f der eIDAS-Verordnung greift nach einem Überblick der Kanzlei Heuking vom Oktober 2026 ab Ende Dezember 2027. Private Wallets können in Deutschland laut netzpolitik.org rund zwölf Monate nach der staatlichen Wallet hinzukommen.

Kennzahlen: 2. Januar 2027 Start der staatlichen deutschen Wallet; 10. Juli 2027 EU-Geldwäscheverordnung gilt; Ende 2027 Annahmepflicht für private vertrauende Beteiligte; ab 2028 private Wallets möglich, rund zwölf Monate nach Start. Quelle: Bundesdigitalministerium; VO (EU) 2024/1624; VO (EU) 2024/1183; Heuking 10/2026; netzpolitik.org 01/2026

Wie sieht eine tragfähige Aufhängung aus?

Bewährt ist ein kleines Kernteam mit einer verantwortlichen Person aus Marktfolge- oder Organisationsleitung, die die Identifikationsprozesse des Instituts kennt, plus je einer benannten Person aus IT-Koordination, Compliance und Vertrieb. Auch ein Fachbeitrag im IT-Finanzmagazin vom Februar 2026 empfiehlt als ersten Schritt eine EUDI-Projektleitung mit Budget, ein bereichsübergreifendes Team und einen Projektplan entlang der regulatorischen Termine.

Entscheidend sind drei Eigenschaften: ein Mandat durch das Management, ein eigenes kleines Budget für Vorarbeiten und ein Berichtsweg, der das Thema quartalsweise auf die Agenda des Managements bringt, bevor es dringend wird. Wenig hilft dagegen die Wallet als Unterpunkt eines Digitalisierungsgremiums, das alle sechs Wochen tagt und nichts entscheiden darf. Wie eng Rollenklärung und Umsetzungserfolg zusammenhängen, zeigt auch der Beitrag zum ungeklärten Rollenmodell im Vertriebsmanagement.

Was macht der Verbund, was das Institut?

Der Verbund liefert absehbar die Fähigkeit, das Institut die Nutzung. Für Genossenschaftsbanken liegt nahe, dass die technische Anbindung wie heute Ident-Verfahren und Banking-Infrastruktur über Atruvia kommt. Die eIDAS-Verordnung behandelt Dienstleister, die im Namen vertrauender Beteiligter handeln, in Artikel 5b Absatz 10 selbst als vertrauende Beteiligte. Die nationale Ausgestaltung der Registrierung soll nach dem Heuking-Überblick das Digitale Identitätengesetz regeln, das sich im Oktober 2026 noch im parlamentarischen Verfahren befand.

Die zentrale Technik ist eine Entlastung und zugleich die häufigste Ausrede: Weil die Technik zentral kommt, wird das ganze Thema für zentral erklärt. Die Aufgaben, die kein Rechenzentrum abnehmen kann, bleiben aber im Institut: Welche Prozesse werden zuerst umgestellt, wie wird die Wallet dem Kunden angeboten, wer hilft beim Einrichten, wie werden Mitarbeitende befähigt, welche Kennzahlen zählen? Ein Institut, das beides verwechselt, hat 2027 eine funktionierende Schnittstelle und keine einzige Wallet-Kontoeröffnung. Wie eine solche Strecke im Detail aussieht, zeigt der Beitrag zur Kontoeröffnung mit der EUDI-Wallet.

Womit beginnt die verantwortliche Person?

Am Anfang steht die Inventur. Bevor irgendetwas entschieden wird, braucht das Institut die Landkarte: alle Prozesse mit Identifizierung oder starker Authentifizierung, je Prozess das heutige Verfahren, die Kosten je Vorgang, die Abbruchquote und die Frage, ob ab 2027 eine Wallet-Berührung besteht. Diese Inventur ist in wenigen Wochen machbar und verändert jede weitere Diskussion: Statt über die Wallet im Allgemeinen zu reden, redet das Institut über seine konkreten Strecken und deren Reihenfolge.

Nebeneffekt: Die Inventur deckt regelmäßig Altverfahren auf, die sich schon heute nicht mehr rechnen, unabhängig von jeder Wallet. Welche Strecken unter die Annahmepflicht fallen und wie weit sie reicht, vertieft der Beitrag zum Wallet-Login im Online-Banking.

Wie sehen die ersten 90 Tage des Kernteams aus?

Eine feste Agenda verhindert, dass das Mandat in Grundsatzfolien versandet. Monat eins: Inventur beauftragen, Verbundinformationen sichten, das Fristenbild für das eigene Institut schärfen. Monat zwei: Inventur auswerten, Strecken nach Kosten, Volumen und Kundenwirkung priorisieren, offene Fragen an den Verbund formulieren. Monat drei: Vorlage für das Management mit Auslegungslinie, Pilotvorschlag für 2027 und Budgetrahmen. Danach tagt das Team monatlich, und jede Sitzung endet mit einer Entscheidung oder einem Auftrag mit Termin.

Prozesskette: 1. Monat 1: Inventur beauftragen (Verbundinfos sichten, Fristenbild schärfen); 2. Monat 2: Strecken priorisieren (Kosten, Volumen, Kundenwirkung); 3. Monat 3: Vorlage (Auslegungslinie, Pilot 2027, Budgetrahmen). Darstellung: Sotica

Zur Ausstattung gehört der Blick nach draußen. Eine benannte Person verfolgt die Veröffentlichungen des Bundesdigitalministeriums, den Stand des Digitale-Identitäten-Gesetzes und die Verbundplanung, damit das Institut von Änderungen am Zeitplan aus der Quelle erfährt. Eine Stunde im Monat genügt, aber sie braucht einen Namen.

Wie lässt sich das Budget begründen?

Die Vorarbeiten kosten wenig: Inventur, Zweckfestlegung und Pilotkonzept sind Werkstattarbeit mit überschaubarem externem Anteil. Teurer ist das Gegenteil, eine späte Umsetzung mit knappen Dienstleistern und Doppelarbeit an Strecken, die kurz zuvor anders angefasst wurden. Das Argument für das Management lautet deshalb: ein kleiner, fester Betrag für geordnete Vorarbeit, dazu die Erträge aus Strecken, die heute schon zu teuer laufen.

Die Wallet ist dabei kein Thema einzelner Institute. Laut Bitkom haben 170 Unternehmen in einem gemeinsam mit dem Bundesdigitalministerium initiierten Memorandum of Understanding zugesagt, die Wallet in eigenen Angeboten nutzen zu wollen. Die Erwartung der Kunden, was digital normal ist, entsteht also auch außerhalb der Bankbranche.

Was das Management jetzt festlegen sollte

  1. Eine verantwortliche Person benennen und ihr Mandat, Budget für Vorarbeiten und einen festen Berichtsweg geben.

  2. Das Kernteam besetzen: je eine Person aus Organisation oder Marktfolge, IT-Koordination, Compliance und Vertrieb.

  3. Die Prozess-Inventur beauftragen: alle Strecken mit Identifizierung oder starker Authentifizierung, mit Kosten und Abbruchquoten.

  4. Die Auslegungslinie beschließen: welche Strecken zum Stichtag Wallet-fähig sind und welche später folgen.

  5. Einen Pilot für 2027 festlegen, mit einer Strecke, drei Kennzahlen und einem Entscheidungstermin für den Ausbau.

Häufige Fragen

Gehört die EUDI-Wallet in die IT oder in die Organisation?
In beide, geführt von einer Person, die die Identifikationsprozesse kennt. Die Technik kommt weitgehend zentral, die Prozess- und Vertriebsarbeit bleibt im Institut.

Reicht es, auf die Verbundlösung zu warten?
Für die Technik weitgehend, für alles andere nicht. Prozessauswahl, Zweckfestlegung, Kundenkommunikation und Kennzahlen kann kein Rechenzentrum übernehmen.

Woran ist zu erkennen, dass das Thema im Institut läuft?
An vier Ergebnissen mit Datum: beschlossene Zuständigkeit, vollständige Prozess-Inventur, dokumentierte Auslegungslinie und ein Pilotplan für 2027 mit Kennzahlen.

Fristen, Einsatzfälle und Anbindung im Überblick bündelt das Dossier EUDI-Wallet & digitale Identität.

Ob die Wallet im eigenen Institut schon einen Namen hat oder noch zwischen vier Bereichen liegt, lässt sich mit einer einzigen Rückfrage im nächsten Managementtermin klären. Veränderung beginnt mit einem ersten Gespräch. Wir freuen uns darauf.

Sotica Insights

Redaktion · Beiträge aus der Beratungspraxis

Ein Thema, das gerade beschäftigt?

Gemeinsam einordnen, was daraus folgt.

Modernes Büro mit Holz, Pflanzen und Lichtband

Die wichtigsten Erkenntnisse

Querschnittsthemen stocken in Gremien ohne Mandat

Verbundlösung heißt Fähigkeit, nicht Nutzung

Die Inventur macht aus Meinung eine Reihenfolge

Alle sind betroffen. Niemand ist zuständig.

Auf die Frage, wer im Institut die EUDI-Wallet verantwortet, zeigen oft vier Bereiche aufeinander. Die Wallet braucht in jeder Genossenschaftsbank eine benannte verantwortliche Person mit Mandat über Organisation, IT, Vertrieb und Compliance hinweg, denn sie ist kein IT-Projekt, sondern eine Änderung an der Art, wie das Institut Kunden erkennt.

Ohne diese Festlegung passiert, was bei Querschnittsthemen häufig passiert: Jeder wartet auf den anderen, und am Ende bestimmt der Kalender der Regulierung das Vorgehen statt der Plan des Instituts.

Warum zerfällt das Thema in den Linien?

Jede Linie sieht nur ihr Stück. Die IT sieht eine Schnittstelle, die der Verbund liefert. Compliance sieht eine Annahmepflicht mit Frist. Der Vertrieb sieht ein Zukunftsthema ohne aktuelle Kundennachfrage. Die Organisation sieht ein Projekt, das noch keinen Auftrag hat. Jede Sicht ist für sich richtig, zusammen ergeben sie Stillstand.

Dabei ist der Kalender konkret. Die deutsche Wallet d-you soll laut Bundesdigitalministerium am 2. Januar 2027 starten. Die europäische Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624, die die Identifizierungspflichten vereinheitlicht, gilt ab dem 10. Juli 2027. Die Annahmepflicht nach Artikel 5f der eIDAS-Verordnung greift nach einem Überblick der Kanzlei Heuking vom Oktober 2026 ab Ende Dezember 2027. Private Wallets können in Deutschland laut netzpolitik.org rund zwölf Monate nach der staatlichen Wallet hinzukommen.

Kennzahlen: 2. Januar 2027 Start der staatlichen deutschen Wallet; 10. Juli 2027 EU-Geldwäscheverordnung gilt; Ende 2027 Annahmepflicht für private vertrauende Beteiligte; ab 2028 private Wallets möglich, rund zwölf Monate nach Start. Quelle: Bundesdigitalministerium; VO (EU) 2024/1624; VO (EU) 2024/1183; Heuking 10/2026; netzpolitik.org 01/2026

Wie sieht eine tragfähige Aufhängung aus?

Bewährt ist ein kleines Kernteam mit einer verantwortlichen Person aus Marktfolge- oder Organisationsleitung, die die Identifikationsprozesse des Instituts kennt, plus je einer benannten Person aus IT-Koordination, Compliance und Vertrieb. Auch ein Fachbeitrag im IT-Finanzmagazin vom Februar 2026 empfiehlt als ersten Schritt eine EUDI-Projektleitung mit Budget, ein bereichsübergreifendes Team und einen Projektplan entlang der regulatorischen Termine.

Entscheidend sind drei Eigenschaften: ein Mandat durch das Management, ein eigenes kleines Budget für Vorarbeiten und ein Berichtsweg, der das Thema quartalsweise auf die Agenda des Managements bringt, bevor es dringend wird. Wenig hilft dagegen die Wallet als Unterpunkt eines Digitalisierungsgremiums, das alle sechs Wochen tagt und nichts entscheiden darf. Wie eng Rollenklärung und Umsetzungserfolg zusammenhängen, zeigt auch der Beitrag zum ungeklärten Rollenmodell im Vertriebsmanagement.

Was macht der Verbund, was das Institut?

Der Verbund liefert absehbar die Fähigkeit, das Institut die Nutzung. Für Genossenschaftsbanken liegt nahe, dass die technische Anbindung wie heute Ident-Verfahren und Banking-Infrastruktur über Atruvia kommt. Die eIDAS-Verordnung behandelt Dienstleister, die im Namen vertrauender Beteiligter handeln, in Artikel 5b Absatz 10 selbst als vertrauende Beteiligte. Die nationale Ausgestaltung der Registrierung soll nach dem Heuking-Überblick das Digitale Identitätengesetz regeln, das sich im Oktober 2026 noch im parlamentarischen Verfahren befand.

Die zentrale Technik ist eine Entlastung und zugleich die häufigste Ausrede: Weil die Technik zentral kommt, wird das ganze Thema für zentral erklärt. Die Aufgaben, die kein Rechenzentrum abnehmen kann, bleiben aber im Institut: Welche Prozesse werden zuerst umgestellt, wie wird die Wallet dem Kunden angeboten, wer hilft beim Einrichten, wie werden Mitarbeitende befähigt, welche Kennzahlen zählen? Ein Institut, das beides verwechselt, hat 2027 eine funktionierende Schnittstelle und keine einzige Wallet-Kontoeröffnung. Wie eine solche Strecke im Detail aussieht, zeigt der Beitrag zur Kontoeröffnung mit der EUDI-Wallet.

Womit beginnt die verantwortliche Person?

Am Anfang steht die Inventur. Bevor irgendetwas entschieden wird, braucht das Institut die Landkarte: alle Prozesse mit Identifizierung oder starker Authentifizierung, je Prozess das heutige Verfahren, die Kosten je Vorgang, die Abbruchquote und die Frage, ob ab 2027 eine Wallet-Berührung besteht. Diese Inventur ist in wenigen Wochen machbar und verändert jede weitere Diskussion: Statt über die Wallet im Allgemeinen zu reden, redet das Institut über seine konkreten Strecken und deren Reihenfolge.

Nebeneffekt: Die Inventur deckt regelmäßig Altverfahren auf, die sich schon heute nicht mehr rechnen, unabhängig von jeder Wallet. Welche Strecken unter die Annahmepflicht fallen und wie weit sie reicht, vertieft der Beitrag zum Wallet-Login im Online-Banking.

Wie sehen die ersten 90 Tage des Kernteams aus?

Eine feste Agenda verhindert, dass das Mandat in Grundsatzfolien versandet. Monat eins: Inventur beauftragen, Verbundinformationen sichten, das Fristenbild für das eigene Institut schärfen. Monat zwei: Inventur auswerten, Strecken nach Kosten, Volumen und Kundenwirkung priorisieren, offene Fragen an den Verbund formulieren. Monat drei: Vorlage für das Management mit Auslegungslinie, Pilotvorschlag für 2027 und Budgetrahmen. Danach tagt das Team monatlich, und jede Sitzung endet mit einer Entscheidung oder einem Auftrag mit Termin.

Prozesskette: 1. Monat 1: Inventur beauftragen (Verbundinfos sichten, Fristenbild schärfen); 2. Monat 2: Strecken priorisieren (Kosten, Volumen, Kundenwirkung); 3. Monat 3: Vorlage (Auslegungslinie, Pilot 2027, Budgetrahmen). Darstellung: Sotica

Zur Ausstattung gehört der Blick nach draußen. Eine benannte Person verfolgt die Veröffentlichungen des Bundesdigitalministeriums, den Stand des Digitale-Identitäten-Gesetzes und die Verbundplanung, damit das Institut von Änderungen am Zeitplan aus der Quelle erfährt. Eine Stunde im Monat genügt, aber sie braucht einen Namen.

Wie lässt sich das Budget begründen?

Die Vorarbeiten kosten wenig: Inventur, Zweckfestlegung und Pilotkonzept sind Werkstattarbeit mit überschaubarem externem Anteil. Teurer ist das Gegenteil, eine späte Umsetzung mit knappen Dienstleistern und Doppelarbeit an Strecken, die kurz zuvor anders angefasst wurden. Das Argument für das Management lautet deshalb: ein kleiner, fester Betrag für geordnete Vorarbeit, dazu die Erträge aus Strecken, die heute schon zu teuer laufen.

Die Wallet ist dabei kein Thema einzelner Institute. Laut Bitkom haben 170 Unternehmen in einem gemeinsam mit dem Bundesdigitalministerium initiierten Memorandum of Understanding zugesagt, die Wallet in eigenen Angeboten nutzen zu wollen. Die Erwartung der Kunden, was digital normal ist, entsteht also auch außerhalb der Bankbranche.

Was das Management jetzt festlegen sollte

  1. Eine verantwortliche Person benennen und ihr Mandat, Budget für Vorarbeiten und einen festen Berichtsweg geben.

  2. Das Kernteam besetzen: je eine Person aus Organisation oder Marktfolge, IT-Koordination, Compliance und Vertrieb.

  3. Die Prozess-Inventur beauftragen: alle Strecken mit Identifizierung oder starker Authentifizierung, mit Kosten und Abbruchquoten.

  4. Die Auslegungslinie beschließen: welche Strecken zum Stichtag Wallet-fähig sind und welche später folgen.

  5. Einen Pilot für 2027 festlegen, mit einer Strecke, drei Kennzahlen und einem Entscheidungstermin für den Ausbau.

Häufige Fragen

Gehört die EUDI-Wallet in die IT oder in die Organisation?
In beide, geführt von einer Person, die die Identifikationsprozesse kennt. Die Technik kommt weitgehend zentral, die Prozess- und Vertriebsarbeit bleibt im Institut.

Reicht es, auf die Verbundlösung zu warten?
Für die Technik weitgehend, für alles andere nicht. Prozessauswahl, Zweckfestlegung, Kundenkommunikation und Kennzahlen kann kein Rechenzentrum übernehmen.

Woran ist zu erkennen, dass das Thema im Institut läuft?
An vier Ergebnissen mit Datum: beschlossene Zuständigkeit, vollständige Prozess-Inventur, dokumentierte Auslegungslinie und ein Pilotplan für 2027 mit Kennzahlen.

Fristen, Einsatzfälle und Anbindung im Überblick bündelt das Dossier EUDI-Wallet & digitale Identität.

Ob die Wallet im eigenen Institut schon einen Namen hat oder noch zwischen vier Bereichen liegt, lässt sich mit einer einzigen Rückfrage im nächsten Managementtermin klären. Veränderung beginnt mit einem ersten Gespräch. Wir freuen uns darauf.

Sotica Insights

Redaktion · Beiträge aus der Beratungspraxis

Ein Thema, das gerade beschäftigt?

Gemeinsam einordnen, was daraus folgt.

Modernes Büro mit Holz, Pflanzen und Lichtband

Die wichtigsten Erkenntnisse

Querschnittsthemen stocken in Gremien ohne Mandat

Verbundlösung heißt Fähigkeit, nicht Nutzung

Die Inventur macht aus Meinung eine Reihenfolge

Alle sind betroffen. Niemand ist zuständig.

Auf die Frage, wer im Institut die EUDI-Wallet verantwortet, zeigen oft vier Bereiche aufeinander. Die Wallet braucht in jeder Genossenschaftsbank eine benannte verantwortliche Person mit Mandat über Organisation, IT, Vertrieb und Compliance hinweg, denn sie ist kein IT-Projekt, sondern eine Änderung an der Art, wie das Institut Kunden erkennt.

Ohne diese Festlegung passiert, was bei Querschnittsthemen häufig passiert: Jeder wartet auf den anderen, und am Ende bestimmt der Kalender der Regulierung das Vorgehen statt der Plan des Instituts.

Warum zerfällt das Thema in den Linien?

Jede Linie sieht nur ihr Stück. Die IT sieht eine Schnittstelle, die der Verbund liefert. Compliance sieht eine Annahmepflicht mit Frist. Der Vertrieb sieht ein Zukunftsthema ohne aktuelle Kundennachfrage. Die Organisation sieht ein Projekt, das noch keinen Auftrag hat. Jede Sicht ist für sich richtig, zusammen ergeben sie Stillstand.

Dabei ist der Kalender konkret. Die deutsche Wallet d-you soll laut Bundesdigitalministerium am 2. Januar 2027 starten. Die europäische Geldwäscheverordnung (EU) 2024/1624, die die Identifizierungspflichten vereinheitlicht, gilt ab dem 10. Juli 2027. Die Annahmepflicht nach Artikel 5f der eIDAS-Verordnung greift nach einem Überblick der Kanzlei Heuking vom Oktober 2026 ab Ende Dezember 2027. Private Wallets können in Deutschland laut netzpolitik.org rund zwölf Monate nach der staatlichen Wallet hinzukommen.

Kennzahlen: 2. Januar 2027 Start der staatlichen deutschen Wallet; 10. Juli 2027 EU-Geldwäscheverordnung gilt; Ende 2027 Annahmepflicht für private vertrauende Beteiligte; ab 2028 private Wallets möglich, rund zwölf Monate nach Start. Quelle: Bundesdigitalministerium; VO (EU) 2024/1624; VO (EU) 2024/1183; Heuking 10/2026; netzpolitik.org 01/2026

Wie sieht eine tragfähige Aufhängung aus?

Bewährt ist ein kleines Kernteam mit einer verantwortlichen Person aus Marktfolge- oder Organisationsleitung, die die Identifikationsprozesse des Instituts kennt, plus je einer benannten Person aus IT-Koordination, Compliance und Vertrieb. Auch ein Fachbeitrag im IT-Finanzmagazin vom Februar 2026 empfiehlt als ersten Schritt eine EUDI-Projektleitung mit Budget, ein bereichsübergreifendes Team und einen Projektplan entlang der regulatorischen Termine.

Entscheidend sind drei Eigenschaften: ein Mandat durch das Management, ein eigenes kleines Budget für Vorarbeiten und ein Berichtsweg, der das Thema quartalsweise auf die Agenda des Managements bringt, bevor es dringend wird. Wenig hilft dagegen die Wallet als Unterpunkt eines Digitalisierungsgremiums, das alle sechs Wochen tagt und nichts entscheiden darf. Wie eng Rollenklärung und Umsetzungserfolg zusammenhängen, zeigt auch der Beitrag zum ungeklärten Rollenmodell im Vertriebsmanagement.

Was macht der Verbund, was das Institut?

Der Verbund liefert absehbar die Fähigkeit, das Institut die Nutzung. Für Genossenschaftsbanken liegt nahe, dass die technische Anbindung wie heute Ident-Verfahren und Banking-Infrastruktur über Atruvia kommt. Die eIDAS-Verordnung behandelt Dienstleister, die im Namen vertrauender Beteiligter handeln, in Artikel 5b Absatz 10 selbst als vertrauende Beteiligte. Die nationale Ausgestaltung der Registrierung soll nach dem Heuking-Überblick das Digitale Identitätengesetz regeln, das sich im Oktober 2026 noch im parlamentarischen Verfahren befand.

Die zentrale Technik ist eine Entlastung und zugleich die häufigste Ausrede: Weil die Technik zentral kommt, wird das ganze Thema für zentral erklärt. Die Aufgaben, die kein Rechenzentrum abnehmen kann, bleiben aber im Institut: Welche Prozesse werden zuerst umgestellt, wie wird die Wallet dem Kunden angeboten, wer hilft beim Einrichten, wie werden Mitarbeitende befähigt, welche Kennzahlen zählen? Ein Institut, das beides verwechselt, hat 2027 eine funktionierende Schnittstelle und keine einzige Wallet-Kontoeröffnung. Wie eine solche Strecke im Detail aussieht, zeigt der Beitrag zur Kontoeröffnung mit der EUDI-Wallet.

Womit beginnt die verantwortliche Person?

Am Anfang steht die Inventur. Bevor irgendetwas entschieden wird, braucht das Institut die Landkarte: alle Prozesse mit Identifizierung oder starker Authentifizierung, je Prozess das heutige Verfahren, die Kosten je Vorgang, die Abbruchquote und die Frage, ob ab 2027 eine Wallet-Berührung besteht. Diese Inventur ist in wenigen Wochen machbar und verändert jede weitere Diskussion: Statt über die Wallet im Allgemeinen zu reden, redet das Institut über seine konkreten Strecken und deren Reihenfolge.

Nebeneffekt: Die Inventur deckt regelmäßig Altverfahren auf, die sich schon heute nicht mehr rechnen, unabhängig von jeder Wallet. Welche Strecken unter die Annahmepflicht fallen und wie weit sie reicht, vertieft der Beitrag zum Wallet-Login im Online-Banking.

Wie sehen die ersten 90 Tage des Kernteams aus?

Eine feste Agenda verhindert, dass das Mandat in Grundsatzfolien versandet. Monat eins: Inventur beauftragen, Verbundinformationen sichten, das Fristenbild für das eigene Institut schärfen. Monat zwei: Inventur auswerten, Strecken nach Kosten, Volumen und Kundenwirkung priorisieren, offene Fragen an den Verbund formulieren. Monat drei: Vorlage für das Management mit Auslegungslinie, Pilotvorschlag für 2027 und Budgetrahmen. Danach tagt das Team monatlich, und jede Sitzung endet mit einer Entscheidung oder einem Auftrag mit Termin.

Prozesskette: 1. Monat 1: Inventur beauftragen (Verbundinfos sichten, Fristenbild schärfen); 2. Monat 2: Strecken priorisieren (Kosten, Volumen, Kundenwirkung); 3. Monat 3: Vorlage (Auslegungslinie, Pilot 2027, Budgetrahmen). Darstellung: Sotica

Zur Ausstattung gehört der Blick nach draußen. Eine benannte Person verfolgt die Veröffentlichungen des Bundesdigitalministeriums, den Stand des Digitale-Identitäten-Gesetzes und die Verbundplanung, damit das Institut von Änderungen am Zeitplan aus der Quelle erfährt. Eine Stunde im Monat genügt, aber sie braucht einen Namen.

Wie lässt sich das Budget begründen?

Die Vorarbeiten kosten wenig: Inventur, Zweckfestlegung und Pilotkonzept sind Werkstattarbeit mit überschaubarem externem Anteil. Teurer ist das Gegenteil, eine späte Umsetzung mit knappen Dienstleistern und Doppelarbeit an Strecken, die kurz zuvor anders angefasst wurden. Das Argument für das Management lautet deshalb: ein kleiner, fester Betrag für geordnete Vorarbeit, dazu die Erträge aus Strecken, die heute schon zu teuer laufen.

Die Wallet ist dabei kein Thema einzelner Institute. Laut Bitkom haben 170 Unternehmen in einem gemeinsam mit dem Bundesdigitalministerium initiierten Memorandum of Understanding zugesagt, die Wallet in eigenen Angeboten nutzen zu wollen. Die Erwartung der Kunden, was digital normal ist, entsteht also auch außerhalb der Bankbranche.

Was das Management jetzt festlegen sollte

  1. Eine verantwortliche Person benennen und ihr Mandat, Budget für Vorarbeiten und einen festen Berichtsweg geben.

  2. Das Kernteam besetzen: je eine Person aus Organisation oder Marktfolge, IT-Koordination, Compliance und Vertrieb.

  3. Die Prozess-Inventur beauftragen: alle Strecken mit Identifizierung oder starker Authentifizierung, mit Kosten und Abbruchquoten.

  4. Die Auslegungslinie beschließen: welche Strecken zum Stichtag Wallet-fähig sind und welche später folgen.

  5. Einen Pilot für 2027 festlegen, mit einer Strecke, drei Kennzahlen und einem Entscheidungstermin für den Ausbau.

Häufige Fragen

Gehört die EUDI-Wallet in die IT oder in die Organisation?
In beide, geführt von einer Person, die die Identifikationsprozesse kennt. Die Technik kommt weitgehend zentral, die Prozess- und Vertriebsarbeit bleibt im Institut.

Reicht es, auf die Verbundlösung zu warten?
Für die Technik weitgehend, für alles andere nicht. Prozessauswahl, Zweckfestlegung, Kundenkommunikation und Kennzahlen kann kein Rechenzentrum übernehmen.

Woran ist zu erkennen, dass das Thema im Institut läuft?
An vier Ergebnissen mit Datum: beschlossene Zuständigkeit, vollständige Prozess-Inventur, dokumentierte Auslegungslinie und ein Pilotplan für 2027 mit Kennzahlen.

Fristen, Einsatzfälle und Anbindung im Überblick bündelt das Dossier EUDI-Wallet & digitale Identität.

Ob die Wallet im eigenen Institut schon einen Namen hat oder noch zwischen vier Bereichen liegt, lässt sich mit einer einzigen Rückfrage im nächsten Managementtermin klären. Veränderung beginnt mit einem ersten Gespräch. Wir freuen uns darauf.

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